Es war ein schönes und gesegnetes Weihnachtsfest, auch wenn es ganz anders war.
Der Platz in Kürnach.
Das Päckchen.
Das war im Päckchen.
Hier können Sie dem Link Evangelische Termine folgen und bekommen die
aktuellen Termine zu sehen.
Erste
standesamtliche Trauung an der Wegkapelle
Ende Juli hatte
der neue Bürgermeister von Kürnach, René Wohlfart, seine erste Trauung und es
war auch die Premiere für den Park neben der Wegkapelle als Trauzimmer in
freier Natur.
Viele falsche
oder nicht ganz richtige Informationen gingen im Vorfeld durch die Medien. Zum
einen hieß es sehr oft, dass die Trauungen in der Wegkapelle stattfänden.
Das war so
niemals in der Diskussion, sondern stets das Gelände.
Über diese
Nutzung haben sich die Kommune und die Kirchengemeinde schnell und
unbürokratisch geeinigt. Weihe oder
nicht Weihe Ein zweites war
die Frage nach der Weihe oder Widmung von Gelände und Kapelle.
Hierzu ist das
klare Verständnis der evangelisch-lutherischen Kirche wichtig. Gegenstände,
Gebäude oder auch Wiesen werden nicht mit einem Ritus geweiht. Sie werden aber
etwa durch einen ersten Gottesdienst für ihre Bestimmung
"eingeweiht" also in Betrieb genommen.
Ebenso würde ein Kirchengebäude durch einen letzten
Gottesdienst "entweiht", das heißt außer Betrieb genommen. Dabei nähme
die Gemeinde die Gegenstände mit, die eindeutig für den Gottesdienstgebrauch bestimmt
sind. Bei einer
Einweihung wird auch nicht das Gebäude oder der Gegenstand gesegnet, sondern um
den Segen für die Menschen gebetet, die es nutzen.
Erst durch die
Benutzung des Geländes oder der Kapelle für Gottesdienst und auch für die
private Andacht wird der Ort für diese Zeit zum heiligen, geweihten Ort.
Wenn niemand
zum Gottesdienst oder zur privaten Andacht da ist, ist der Ort auch nicht heilig. Er kann darum
auch nicht entheiligt werden, wenn zum Beispiel Menschen die Sitzgelegenheiten
an der Wegkapelle für kleine Umtrunke nutzen. Wie es wohl angesichts der
Hinterlassenschaften auch passiert. Somit war für
das Gelände der Wegkapelle keine Entweihung oder Entwidmung nötig.
Ausgemacht ist,
dass für den Zeitraum der Trauung durch die Kommune die Kirchengemeinde ihr
Verfügungsrecht an die Kommune abtritt; also der Bürgermeister hat dann das
absolute Hausrecht.
Von Links: Daniela Bunsen, Rebekka Wiegner, Elisabeth Weissgerber, Monika Schmolke, Fritz Schmidt, Michael Kolahsa, Gerda Köllmer, Dieter Dürr, Bernd Schütt, Frank Hofmann-Kasang